Offizieller Name

DPA oder Data Protection Act 2018 (c. 12)

Details zu DPA

Das Gesetz ist seit dem 25. Mai 2018 in Kraft.

Das Gesetz besteht aus sieben Teilen. Diese sind in Abschnitt 1 beschrieben:

  1. Dieses Gesetz regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten.
  2. Die meisten Verarbeitungen personenbezogener Daten unterliegen der DSGVO.
  3. Teil 2 ergänzt die DSGVO (siehe Kapitel 2) und wendet eine weitgehend gleichwertige Regelung auf bestimmte Arten der Verarbeitung an, für die die DSGVO nicht gilt (siehe Kapitel 3).
  4. Teil 3 regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zu Strafverfolgungszwecken und setzt die Strafverfolgungsrichtlinie um.
  5. Teil 4 regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nachrichtendienste.
  6. Teil 5 enthält Bestimmungen über den Informationsbeauftragten.
  7. Teil 6 regelt die Durchsetzung der Datenschutzgesetze.
  8. Teil 7 enthält ergänzende Bestimmungen, einschließlich Bestimmungen über die Anwendung dieses Gesetzes auf die Krone und das Parlament

Informationen zu DPA:

  • Offizielle Gesetzgebung hier
  • Eine rechtliche Perspektive hier